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   VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 UZ 1641/06   

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https://dejure.org/2007,4170
VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 UZ 1641/06 (https://dejure.org/2007,4170)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.01.2007 - 5 UZ 1641/06 (https://dejure.org/2007,4170)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 5 UZ 1641/06 (https://dejure.org/2007,4170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer "Vorhaltegebühr Bioabfallentsorgung" und zu einer "Leistungsgebühr Restmüll"; Voraussetzungen für eine Befreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang; Charakter der "Vorhaltegebühr Bioabfallentsorgung" als Benutzungsgebühr; ...

  • Judicialis

    GebO 2003 u. 2004 z. AbfS (Zweckverb Abfallw Krs Bergstraße); ; HessKAG § 10 Abs. 1; ; HessKAG § 10 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühr: Gebührenerhebung bei Selbstkompostierung und bei geringer Leistungsmenge im Bereich des Restmülls - Befreiung Vom Anschluss- Und Benutzungszwang, Bioabfallentsorgung, Einheitsgebühr, Grundgebühr, Mindestgebühr, Vorhaltegebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vom Anschlusszwang befreite Grundstückseigentümer: Vorhaltegebühr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 412
  • DVBl 2007, 453 (Ls.)
  • BauR 2007, 928
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 UZ 1641/06
    Der Beklagte kann sich zur Rechtfertigung der von ihm vertretenen Auffassung auch nicht auf das von ihm genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2000 (11 C 7.00 - NVwZ 2002, 199) berufen.
  • VG Darmstadt, 03.05.2006 - 4 E 119/04

    Benutzungsgebührenrecht(Abfallbeseitigungsgebühren)

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 UZ 1641/06
    Auf den Antrag des Beklagten wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 3. Mai 2006 - 4 E 119/04 (3) - insoweit zugelassen, als das Verwaltungsgericht der Klage gegen die Heranziehung zu einer Leistungsgebühr Restmüll in Höhe von 30, 10 EUR für das Jahr 2003 und zu einer Vorauszahlung in entsprechender Höhe für das Jahr 2004 stattgegeben hat.
  • VGH Hessen, 07.03.2012 - 5 C 206/10

    Kombination von Grundgebühr, Mindestgebühr und Freileerungen für

    Vermieden werden müsse eine aus dem Einsatz beider Gebührenarten erzielte Mehrfachabdeckung derselben Kosten (Beschluss des Senats vom 16. Januar 2007 - 5 UZ 1641/06 -).
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